Mit der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) gelten erstmals harmonisierte Regelungen für den sicheren und transparenten Einsatz von KI-Systemen im EU-Binnenmarkt. Diese stellen die Praxis vor Herausforderungen. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen der KI-VO finden Sie hier. Für eine effiziente Umsetzung der KI-VO benötigen Unternehmen ein KI-Compliance-Konzept.
Die KI-VO verfolgt einen risikobasierten Ansatz und sieht unterschiedlich strenge Anforderungen für verschiedene Arten von KI-Systemen und -Modellen vor. Für bestimmte KI-Systeme bzw. -Modelle gelten Ausnahmen. Die Betroffenheit Ihres KI-Systems bzw. -Modells nach der KI-VO können Sie mit unserem kostenlosen Quick-Check prüfen.
Im Fokus der KI-VO stehen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Unternehmen, die KI nutzen, sind als Betreiber für deren sicheren Einsatz verantwortlich. Auch für Einführer und Händler gelten neue Pflichten. Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck haben zusätzliche Vorgaben zu beachten. Unternehmen müssen ihre Rolle prüfen, um die für sie geltenden Pflichten zu ermitteln. Nutzen Sie unseren Quick-Check für eine erste Einschätzung.
Je nach Risikoklasse gelten unterschiedliche Pflichten. Strenge Anforderungen gelten z.B. für Hochrisiko-KI-Systeme, unter anderem in Bezug auf Risikomanagement, Datenqualität, Transparenz und menschliche Aufsicht. Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko gelten einzelne Transparenzpflichten.
Änderungen in der Rechtslage oder der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen können zu veränderten Anforderungen führen. Unternehmen müssen daher sowohl die aktuelle Rechtslage als auch ihre KI-Systeme kontinuierlich überwachen und auf Änderungen reagieren.
Die KI-VO gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme bzw. -Modelle in der EU entwickeln, anbieten oder verwenden. Mit unserem kostenlosen Quick-Check können Sie Ihre Betroffenheit nach der KI-VO und die relevanten Pflichten für Ihr Unternehmen überprüfen.
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